Tipps für deine erste Steuererklärung

Erfolgreich durchstarten!

Zusammengefasst: Sobald du eigenes Einkommen erzielst, bist du – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es kann auch vorkommen, dass das Finanzamt explizit eine Steuererklärung von dir verlangt, unabhängig von deiner Situation. Normalerweise musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres abgeben.

Inhaltsverzeichnis

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung abgeben (zum Beispiel, wenn du Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartest). Verpflichtend ist die Abgabe, wenn du selbstständig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig hast und dein jährlicher Arbeitslohn über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Des Weiteren musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr erhalten hast. Bei Verheirateten kann die Steuerklasse des Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.

Abgabefristen

Die übliche Frist für die Abgabe deiner Steuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres. Sollte dieser Tag auf einen Sonntag fallen, gilt der nächste Werktag als Fristende. Falls die Frist nicht ausreicht, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Wenn du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung deiner Steuererklärung beauftragst, verschiebt sich die Standardfrist auf das Ende des Februars im übernächsten Jahr. Für freiwillige Steuererklärungen hast du sogar vier Jahre Zeit, beginnend mit dem betreffenden Steuerjahr.

Absetzbare Kosten

Kosten, die du steuermindernd geltend machen kannst, sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen, können hier angegeben werden, wie beispielsweise die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.

Zusätzlich kannst du unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben steuermindernd geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert normalerweise unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.


Des Weiteren kannst du unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” im Einzelfall Ausgaben, beispielsweise im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen, geltend machen. Auch Schäden durch Katastrophen (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) fallen unter diesen Punkt und können die Steuerlast mindern.


Zu guter Letzt kannst du unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend machen, wie beispielsweise die Modernisierung der Heizungsanlage.

Wichtige Informationen

Benötigte Unterlagen

Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Selbstständige müssen eventuell eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle Ein- und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

Falls du Ausgaben steuermindernd angeben möchtest, solltest du natürlich alle entsprechenden Nachweise (z.B. Krankenhausrechnungen und Quittungen) griffbereit haben. Wichtig: Diese musst du nicht zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Allerdings kann das Finanzamt verlangen, dass du die entsprechenden Nachweise vorlegst. Außerdem bist du verpflichtet, die Nachweise mindestens fünf Jahre (bei Selbstständigen: zehn Jahre) aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen.
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